3.3. 3.3.1. Bei der D._____ AG bezog der Rekurrent im Jahr 2020 einen Bruttolohn von knapp CHF 220'000.00. Dieses Arbeitsverhältnis endete am tt.mm.2021. Im Anschluss daran erhielt der Rekurrent ab Monat_____ 2021 Arbeitslosentaggelder (steuerbarer Betrag 2021: CHF 72'985.00). Der Bruttolohn von knapp CHF 220'000.00 liegt über dem Höchstbetrag des in der Arbeitslosenversicherung maximal versicherten Verdienstes von CHF 148'200.00 (Art. 23 Abs. 1 des Bundesgesetzes über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung vom 25. Juni 1982 [AVIG] in Verbindung mit Art. 22 Abs. 1 der Verordnung über die Unfallversicherung vom 20. Dezember 1982 [UVV]). Aufgrund der Un-