leistungsgesetz FIDLEG, also z.B. Herkunft der Gelder, politisch exponierte Personen, Transaktionskontrolle, etc.) • Einhalten der Weisungen in Bezug auf einschlägige Gesetze und entsprechende Verhaltensregeln nach FIDLEG, Risikomanagement, grenzüberschreitendes Geschäft, Mitarbeiterschulung, etc.