Sie seien die Abgeltungen für die Anlagetätigkeit des Vermögensverwalters. Zwischenzeitlich seien diese Gebühren separat auf einem Gebührenblatt als Beilage zum Vermögensverwaltungsauftrag festgehalten. Die Grundgebühr von 0.2% decke die Aufwendungen des Vermögensverwalters für administrative Tätigkeiten, die Entschädigung aus dem Fonds decke die Anlagetätigkeit (Anlage- resp. Finanzberatungstätigkeit; Transaktionsaktivität [Käufe/Verkäufe]; Portfoliomanagement). Für die Anlagetätigkeiten werde der Vermögensverwalter mit bis zu 1.8% p.a. sog. Management Fee aus dem Fonds (monatlich) entschädigt (vgl. Rekurs).