f. In den vorerwähnten Entschädigungen nicht eingeschlossen sind zusätzliche Gebühren, Abgaben oder Spesen von Dritten, die dem Kunden direkt bzw. separat belastet werden. IV Pflichten des Vermögensverwalters gemäss Verhaltensregeln des F._____ [….]¨ 10. Rechenschaftspflicht / Berichterstattung Vermögensausweis: Mitte und Ende des Kalenderjahres erhält der Kunde von der Bank oder vom Vermögensverwalter einen Kontoauszug mit dem Anlagebestand per Stichtag sowie einem Ausweis über die erzielte Netto-Rendite gemäss Bestimmungen in Beilage 1 zu diesem Vertrag. Die Netto-Rendite wird nach der Time-Weighted-Rate-of-Return-Methode berechnet. [….]"