Von anderen Fondsgesellschaften kann eine Abgeltung von 0.1-0.6% des platzierten Volumens erfolgen. Diese Zahlungen stehen dem Vermögensverwalter zu und entschädigen ihn für einen Teil des Aufwandes, der im Zusammenhang mit diesem Auftrag entsteht. Der Kunde verzichtet ausdrücklich auf die Weiterleitung dieser Zahlungen. Der -4- Kunde kann die Offenlegung dieser Zahlungen verlangen, soweit sie sich mit vernünftigem Aufwand seiner Kundenbeziehung zuordnen lassen. Dies ist nicht immer möglich. Bezüglich potenzieller Interessenkonflikte im Zusammenhang mit Zahlungen von Dritten wird auf Art. 6 dieses Vertrags verwiesen.