1. Mit Verfügung vom 25. April 2023 wurde A._____ von der Steuerkommission Q._____ für das Jahr 2021 zu einem steuerbaren Einkommen von CHF 41'200.00 und zu einem steuerbaren Vermögen von CHF 521'000.00 veranlagt. In Abweichung von der Selbstdeklaration wurden anstelle der geltend gemachten Vermögensverwaltungskosten von CHF 1'819.00 lediglich CHF 215.00 zum Abzug zugelassen. 2. Gegen die Verfügung vom 25. April 2023 erhob die Vertreterin von A._____ mit Schreiben vom 19. Mai 2023 Einsprache und stellte den folgenden Antrag: "Bei der Veranlagung 2021 ist bei den Vermögensverwaltungskosten der von uns dokumentierte Betrag von CHF 1'481.00 zum Abzug zuzulassen [….]."