3. Mit Entscheid vom 7. Juni 2023 wies die Steuerkommission Q._____ die Einsprache ab. 4. Den Einspracheentscheid vom 7. Juni 2023 (Zustellung am 22. Juni 2022) hat A._____ mit Rekurs vom 24. Juli 2023 (Postaufgabe am gleichen Tag) an das Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern, weitergezogen. Er stellt (sinngemäss) den Antrag, die Einkünfte aus selbständiger Erwerbstätigkeit seien auf CHF 0.00 festzusetzen. Auf die Begründung wird, soweit für den Entscheid erforderlich, in den Erwägungen eingegangen. 5. Das Gemeindesteueramt Q._____ und das Kantonale Steueramt beantragen die Abweisung des Rekurses. 6. A._____ hat eine Replik erstattet.