von CHF 42.00 (Beleg Nr. 90). Da es sich um den privaten Wohnsitz des Rekurrenten handelt, sind auch die im Konto 6600 "Werbeaufwand" (Soll) und Konto 1020 "Bankguthaben" (Haben) verbuchten Kosten für ein Hausübergabeformular (Beleg Nr. 79) und für das Wohnungsübergabe-Formular in Höhe von CHF 5.50 (Beleg Nr. 73) als weit überwiegend private Aufwendungen zu betrachten, selbst wenn damit auch der Umzug von Geschäftsräumen verbunden sein sollte. Der in diesem Zusammenhang summierte Betrag in Höhe von total CHF 138.40 ist daher auch nicht abzugsberechtigt.