8.1.8. Nachfolgend ist somit zu prüfen, ob die Steuerkommission Q._____ zu Recht private Aufwendungen von CHF 1'900.00 aufgerechnet hat. 8.2. 8.2.1. Die vom Rekurrenten im Buchhaltungskonto 2850 "Privat" (Soll) sowie im Konto 6700 "Sonstiger betrieblicher Aufwand" (Haben) vom 16. September 2019, in Höhe von CHF 250.00 (Beleg Nr. 76) verbuchte Busse für die Verkehrswiderhandlung mit dem Wohnmobil vom 7. Juli 2019 in S._____ hat Strafcharakter. Nach bundesgerichtlicher Rechtsprechung gelten Aufwendungen grundsätzlich nur dann als geschäftsmässig begründet, wenn sie - 11 -