6.2.3. Die schweizerische Rechtspraxis stellt die Anforderungen an die Begründung von Verfügungen in Abhängigkeit zum konkreten Einzelfall. Dabei werden höhere Anforderungen an die Begründung bei komplexen Sachund Rechtslagen, schweren Eingriffen und grossem Ermessen der Steuerbehörde gestellt. Bei klarer Sach- und Rechtslage sowie bei Massenverfügungen gelten hingegen tiefere Anforderungen bezüglich Begründungspflicht (U. Häfelin/G. Müller/F. Uhlmann, Verwaltungsrechtliche Rechtsbeziehungen, in: Allgemeines Verwaltungsrecht, 8. Auflage, Zürich 2020, N 1072).