5.2. In seiner Vernehmlassung verwies das KStA auf den angefochtenen Einspracheentscheid und die Vernehmlassung des Gemeindesteueramtes Q._____. In der Vernehmlassung des Gemeindesteueramtes wurde ergänzend ausgeführt, dass die Belege Nrn. 25, 26 und 81 (Rekursbeilage 6) Ausgaben für zwei Personen und die Belege Nrn. 61 und 62 (Rekursbeilage 6) Kosten für zwei Stellplätze und für zwei Personen im gleichen Zeitraum und damit private Aufwendungen enthielten.