Die verbuchten Kosten beträfen hauptsächlich die Anund Abreise zu den Orten, an welchen die Rekognoszierung stattgefunden habe, ferner den öffentlichen Verkehr, um an den Ausgangspunkt der Tour zurückzukehren, sowie die Gebühren für Campingplätze bei mehrtätigen Touren und nur vereinzelt Hotelübernachtungen oder Mahlzeiten. Die Buchhaltung sei ordnungsgemäss geführt worden.