3. Mit Entscheid vom 2. Dezember 2021 hiess die Steuerkommission Q._____ die Einsprache teilweise gut. Sie reduzierte das steuerbare Einkommen auf CHF 54'601.00, hielt jedoch an der Aufrechnung eines Privatanteils am sonstigem betrieblichen Aufwand fest. 4. Den Einspracheentscheid vom 2. Dezember 2021 (Zustellung am 7. Dezember 2021) hat A._____ mit Rekurs vom 7. Januar 2022 (Postaufgabe am gleichen Tag) an das Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern (nachfolgend Spezialverwaltungsgericht), weiterziehen lassen. Er stellt folgende "BEGEHREN 1. In Gutheissung des Rekurses sei das steuerbaren Einkommen von CHF 54'601.00 auf CHF 52'701.00 zu reduzieren.