1. Mit Verfügung vom 23. August 2021 wurde A._____ von der Steuerkommission Q._____ für die Kantons- und Gemeindesteuern 2019 zu einem steuerbaren Einkommen von CHF 57'373.00 und zu einem steuerbaren Vermögen von CHF 48'485.00 veranlagt. Dabei wurde unter anderem ein Privatanteil (PA) aus sonstigem betrieblichen Aufwand von CHF 1'900.00 zum Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit hinzugerechnet. 2. Gegen die Verfügung vom 23. August 2021 erhob A._____ mit Schreiben vom 27. August 2021 Einsprache. Er beantragte unter anderem, der Privatanteil sonstiger betrieblicher Aufwand mit dem Vermerk "Anteil Freizeit am Rekognoszieren" von CHF 1'900.00 sei zu streichen.