4. In dem mit Rekurs angefochtenen Einspracheentscheid vom 11. Mai 2022 wurde das steuerbare Einkommen des Rekurrenten auf CHF 83'300.00 (satzbestimmendes Einkommen CHF 84'600.00) festgelegt. Gemäss der nach Rückweisung ergangenen (neuen) Veranlagungsverfügung vom 21. November 2023 belief sich das steuerbare Einkommen des Rekurrenten auf CHF 87'300.00 (satzbestimmendes Einkommen CHF 88'600.00). Damit wurde das steuerbare Einkommen des Rekurrenten infolge der Rückweisung erhöht.