6. Mit Verfügung vom 21. November 2023 (zugestellt am 23. November 2023) wurde A._____ von der Steuerkommission Q._____ für die Kantons- und Gemeindesteuern 2020 zu einem steuerbaren Einkommen von CHF 87'300.00 (satzbestimmendes Einkommen CHF 88'600.00) und zu einem steuerbaren Vermögen von CHF 1'712'000.00 (satzbestimmendes Vermögen CHF 1'749'000.00) veranlagt. Dabei wurden dem steuerbaren Einkommen ermessensweise CHF 13'000.00 aus Vermögensvergleich hinzugerechnet. 7. Mit Schreiben vom 18. Dezember 2023 (persönlich überbracht am 20. Dezember 2023) hat A._____ die Einsprache (richtig: den Rekurs) (nachträglich) zurückgezogen. -4-