Gemäss meinem Schreiben vom 16. Dezember 2021 Punkt sechs, sei das Bargeld mit Fr 200 000.- zu veranlagen. Antrag 2 Die Lebenshaltungskosten sollen auf Fr 9 000.- festgelegt werden." 5. Mit Entscheid des Spezialverwaltungsgerichts vom 25. Mai 2023 wurden die Veranlagungsverfügung vom 23. November 2021 und der Einspracheentscheid vom 11. Mai 2022 aufgehoben. Die Angelegenheit wurde zur Weiterführung des Veranlagungsverfahrens im Sinne der Erwägungen an die Steuerkommission Q._____ zurückgewiesen. -3-