1. Mit Verfügung vom 23. November 2021 wurde A._____ von der Steuerkommission Q._____ für die Kantons- und Gemeindesteuern 2020 zu einem steuerbaren Einkommen von CHF 87'100.00 (satzbestimmendes Einkommen CHF 88'600.00) und zu einem steuerbaren Vermögen von CHF 1'704'000.00 (satzbestimmendes Vermögen CHF 1'749'000.00) veranlagt. Dabei wurden dem steuerbaren Einkommen ermessensweise CHF 12'800.00 aus Vermögensvergleich hinzugerechnet. 2. Gegen die Verfügung vom 23. November 2021 erhob A._____ mit Schreiben vom 16. Dezember 2021 Einsprache.