3.5. Vorliegend gab es insbesondere im Veranlagungsverfahren einen Austausch zwischen dem Rekurrenten und dem Gemeindesteueramt Q._____ (vgl. die E-Mail-Korrespondenz vom 10. bis zum 17. Juni 2021, das E-Mail vom 28. Juni 2021 und das Schreiben vom 16. August 2021). Dem Rekurrenten wurde im Veranlagungsverfahren unter Vorlage des Vermögensvergleichs ein Veranlagungsvorschlag mit der Aufforderung zur Stellungnahme zugestellt (Schreiben vom 16. August 2021). Ebenso wurde ihm im Einspracheverfahren ein Vorbericht mit Beilage eines korrigierten Vermögensvergleichs zur Prüfung zugesandt (Schreiben vom 19. Januar 2022).