Die oben aufgeführten Mängel und Änderungen seien zu korrigieren" 3. Mit Entscheid vom 11. Mai 2022 hiess die Steuerkommission Q._____ die Einsprache teilweise gut. Sie senkte das steuerbare Einkommen auf CHF 83'300.00 (satzbestimmendes Einkommen CHF 84'600.00) und erhöhte das steuerbare Vermögen auf CHF 1'712'000.00 (satzbestimmendes Vermögen CHF 1'749'000.00). Die Aufrechnung aus Vermögensvergleich reduzierte sie dabei auf CHF 9'000.00. 4. Den Einspracheentscheid vom 11. Mai 2022 (zugestellt am 23. Juni 2022) hat A._____ mit Rekurs vom 11. August 2022 (persönlich überbracht) an -3-