- Demontage der Metallschränke - Treppe zum Nachbargrundstück - Granitsteine als Ersatz für den Stellriemen - Einstiegstreppe in den Pool - Steuerungen, Desinfektions- und Dosieranlagen für den Pool - Elektroinstallationen 4. Die Rekurrenten haben die Kosten des Rekursverfahrens, bestehend aus einer Staatgebühr von CHF 1'000.00, der Kanzleigebühr von CHF 265.00 und den Auslagen von CHF 100.00, zusammen CHF 1'365.00, unter solidarischer Haftbarkeit zu 40 % mit CHF 546.00 zu bezahlen. 5. Es wird eine Parteikostenentschädigung von CHF 710.85 (inkl. 7.7 % MWSt) ausgerichtet.