8.5.3.2. Aufgrund der beim Liegenschaftsunterhalt steuerlich massgebenden funktionalen Betrachtungsweise sind ausserdem auch alle Kosten abzugsfähig, welche für die (Neu-)Installation von Steuerungen, Desinfektions- und Dosieranlagen angefallen sind, soweit diese im Vergleich zum ersetzten Pool für einen zeitgemäss adäquaten Betrieb des neuen Pools benötigt werden.