Für die steuerrechtliche Beurteilung der Kosten des neuen Pools spielt es demzufolge keine Rolle, wo sich dessen Bestandteile befinden. Die Kosten für den neuen Pool sind steuerlich insoweit abziehbar, als dieser einen funktional adäquaten, dem aktuellen Stand der Technik angepassten Ersatz des alten Pools darstellt.