Im Veranlagungsverfahren ist eine Kürzung von Pauschal geschätzt 1/3 (CHF 1'651) vorgenommen worden. Die Kosten gemäss Rechnung von Total CHF 4'954.20 sind nicht vollumfänglich zum Abzug berechtigt. Lediglich der Anschluss vom Pool rechtfertigt keinen so hohen Rechnungsbetrag. Neue Installationen, ergänzende Installationen im Zusammenhang mit der automatischen Abdeckung, verbesserte und erweiterte Anschlüsse für die zusätzlichen Steuerungen wie die Gegenstromanlage, diverse Automationen und die Versetzung des Technikschachts, stellen wertvermehrende Aufwendungen dar."