8.3.2. Im Einspracheentscheid wird das Folgende ausgeführt (S. 4 f.): "Der Einsprecher bestätigt in seiner Einsprache, dass der Pool vom Elektriker wieder angeschlossen werden musste. Dass diese Arbeiten einem Mehrwert entsprechen sollen, sei[en] für ihn nicht nachvollziehbar. Ersatz von Installationen unter oder auf Putz (exkl. Erweiterung), Ersatz von Schaltern und Steckdosen an derselben Stelle, werden gemäss Merkblatt Liegenschaftsunterhalt Kanton Aargau zum Abzug zugelassen. Ersatz von Schaltern und Steckdosen an anderen Stellen, Leitungsänderungen etc. stellen dagegen Investitionskosten dar.