Auch wenn diese Positionen bei neuen Pools Standard sind, begründet dies kein Anspruch für den Abzug. Zu beurteilen ist, was der vorherige Pool für Steuerungen aufgewiesen hat. Wenn der Einsprecher gesteht, dass die Aufrechnung für die Poolabdeckung gerechtfertigt ist, so sind im kausalen Zusammenhang auch die Kosten für das G Rollo Beach über der Rollladenabdeckung und die Aufrollvorrichtung den wertvermehrenden Kosten gleichzustellen."