"Der Einsprecher gibt sich damit einverstanden, dass die Poolabdeckung von CHF 5'670 netto, die Gegenstromanlage von CHF 6'881 netto und die Verpackung, Transport und Montage für die Abdeckung im Umfang von CHF 2'200 netto einen Mehrwert aufweisen und die entsprechende Aufrechnung gerechtfertigt ist. Im Veranlagungsverfahren sind lediglich die Kosten für den Ersatz der Filteranlage im Umfang von CHF 5'690 netto zum Abzug zugelassen worden.