"Wie der Einsprecher bereits in seinem Begehren bestätigt hat, konnte die Treppe nicht eins zu eins ersetzt werden. Demzufolge handelt es sich um keinen vergleichbaren Ersatz. Die Kosten von CHF 2'811 netto werden den wertvermehrenden Liegenschaftskosten zugeteilt." 7.2.3. Die Vertreterin der Rekurrenten führt dazu das Folgende aus (Rekurs, S. 6): - 14 -