"Der Brunnentrog (2) ist und war Bestandteil der Gartengestaltung. Zudem war der Trog mit dem Gebäude verbunden. Aufgrund Undichtigkeit kam es zu Schäden am Gebäude und der Trog musste ersetzt werden, aus Kostengründen mit einem kleineren, nicht mehr mit dem Gebäude verbundenen Brunnentrog. Die Behauptung 'der Einsprecher hätte bestätigt, dass es sich um ein nicht mit dem Gebäude verbundenes Objekt handle' ist erfunden."