6.2.4. Die Länge und die Breite des alten und des neuen Pools sind gleich. Der alte Pool hatte aber abgerundete Ecken und der neue ist viereckig. Dadurch entstanden Kosten für den notwendigen Aushub, dessen Entsorgung und das Auffüllen des Grabens für die Zuleitung der Technik. Ausserdem musste für die Technik des neuen Pools eine Kernbohrung erstellt und ein Technik-Schacht versetzt werden. Für alle dadurch angefallenen Kosten von total (brutto) CHF 8'276.00 (CHF 2'772.00 + CHF 2'928.00 + CHF 511.00 + CHF 1'015.00 + CHF 1'050.00) hat die Vorinstanz keinen Abzug gewährt, weil sie unter diesen Umständen nicht von einem vergleichbaren Ersatz ausgeht.