"Wenn Verbundsteine, Beton- Teer- Asphalt Beläge durch Natursteine ersetzt werden, können gemäss Merkblatt Liegenschaftsunterhaltskosten Kanton Aargau 50% der Kosten in Abzug gebracht werden. Die restlichen 50% werden den Investitionskosten und somit den wertvermehrenden Kosten zugeordnet. Gemäss den eingereichten Unterlagen / Bilder ist klar zu erkennen, dass Verbundsteine durch Natursteinplatten ersetzt wurden." 6.2.3. Die Vertreterin der Rekurrenten führt dazu das Folgende aus (Rekurs, S. 4 f.):