"Die Kosten für den zusätzlichen Aushub inkl. Entsorgung und Wiederfüllung des Grabens, das Liefern und Versetzen eines Technik-Schachtes, sowie 50% der Kosten für die Natursteinplatten (vorher Verbundsteine) stellen keine Unterhaltskosten, sondern wertvermehrende Kosten dar. Die Poolgrösse bzw. Poolform ist verändert worden, was zu zusätzlichen Aushubarbeiten führte. Ein Technik-Schacht, welcher an einer neuen Position platziert wurde, stellt ebenfalls keinen vergleichbaren Ersatz dar, sowie die Verbundsteine, welche durch Natursteinplatten ersetzt wurden, weisen einen Mehrwert von 50% gemäss Merkblatt Liegenschaftsunterhaltskosten Kanton Aargau auf.