6.1.2. Die Vorinstanz hat davon CHF 31'713.00 zum Abzug zugelassen (vgl. Details Steuerveranlagung 2020). Die dazugehörige Endrechnung datiert vom 23. Februar 2021 und beläuft sich auf CHF 90'692.45. Sie beinhaltet unter anderem die folgenden streitigen Positionen: 6.2. 6.2.1. "Pool Ersatz" und "Belagssanierung" 6.2.2. Die Vorinstanz führt dazu im Einspracheentscheid das Folgende aus (S. 3):