2. Die Rekurrenten mussten aufgrund der Undichtigkeit des Pools ihrer Liegenschaft, der nicht mehr gesetzeskonformen und teilweise gefährlichen Elektroanlagen bei der Beleuchtung und beim Pool, der Undichtigkeit des mit dem Gebäude verbundenen Brunnentrogs und den sich lösenden Bo- den- und Treppenplatten eine umfassende Sanierung vornehmen, welche im Herbst 2000 begann und im Frühjahr 2021 abgeschlossen wurde. Streitig ist die Abzugsfähigkeit von verschiedenen in diesem Zusammenhang anfgefallenen Aufwendungen.