es seien der Verpflegungsmehrkostenabzug für 183 Arbeitstage und Liegenschaftsunterhaltskosten von CHF 150'639.45 zum Abzug zuzulassen. 3. Mit Entscheid vom 29. Juni 2022 reduzierte die Steuerkommission Q._____ in teilweiser Gutheissung der Einsprache das steuerbare und satzbestimmende Einkommen auf CHF 105'200.00. 4. Den Einspracheentscheid vom 29. Juni 2022 (Zustellung am 22. Juli 2022) haben A._____ und B._____ mit rechtzeitigem Rekurs vom 7. Augst 2022 (Postaufgabe am 8. August 2022) an das Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern, weiterziehen lassen. Sie beantragen, es seien Liegenschaftsunterhaltskosten von CHF 148'981.55 zum Abzug zuzulassen.