2. 2.1. Die Rekurrentin rügt eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Einspracheverfahren. Zunächst ist auf diesen formellen Einwand einzugehen. 2.2. In der Einsprache führt die Rekurrentin aus: "Ich bitte Sie, den oben erwähnten Antrag zu prüfen und die Veranlagung 2019 zu korrigieren. Sollten Sie meinem Antrag nicht entsprechen, bitte ich Sie, mich zu einer Einspracheverhandlung einzuladen." 2.3. Das KStA führt in der Vernehmlassung vom 7. September 2022 aus, es habe den Antrag zur Besprechung der Sache (versehentlich) übersehen und die Rekurrentin deshalb nicht zu einem Gespräch eingeladen.