Der Einsprache-Entscheid wurde ohne Gewährung des rechtlichen Gehörs erstellt. Auf der Einsprache wurde explizit eine Einspracheverhandlung gewünscht, wenn dem Antrag nicht entsprochen wird (Kopie beiliegend). Wir halten am Antrag vom 29.04.2022 fest. Der steuerbare Reingewinn soll mit Fr. -2'264.00 (gemäss eingereichter Steuererklärung) veranlagt werden. Mit der Aufrechnung der Fr. 30'000.00 sind wir nicht einverstanden." Auf die Begründung wird, soweit für den Entscheid erforderlich, in den Erwägungen eingegangen.