1. Mit Verfügung vom 8. April 2022 wurde die A. AG vom Kantonalen Steueramt (KStA), Sektion juristische Personen (JP), für die Kantons- und Gemeindesteuern 2019 zu einem steuerbaren und satzbestimmenden Reingewinn von CHF 27'736.00 (Anteil Kanton Aargau 100 %) und zu einem steuerbaren Eigenkapital von CHF 339'240.00 (Anteil Kanton Aargau 34.959 %) veranlagt. Dabei wurde eine nicht akzeptierte Vermittlungsprovision an die Schwestergesellschaft (für Liegenschaftsverkauf) von CHF 30'000.00 zum deklarierten Reingewinn hinzugerechnet.