4.3. 4.3.1. Gegenüber dem Rekurrenten besteht ein Pfändungsverlustschein in der Höhe von CHF 19'608.80. Dieser betrifft die Kantons- und Gemeindesteuern 2005 - 2007 und stammt aus dem Jahr 2015. Darüber hinaus hat der Rekurrent am 1. April 2020 eine Kapitalleistung (aus Freizügigkeitspolice) der C. AG in der Höhe von CHF 23'591.55 erhalten, welche er weder den Steuerbehörden bzw. Betreibungsämtern gemeldet noch in der Steuerklärung 2020 deklariert hat. Schliesslich deklarierte er in den Steuererklärungen 2018 - 2021 zwar jeweils ein Vermögen von CHF 20'000.00, bezeichnete aber weder das entsprechende Bankkonto genauer noch gab er in der Steuererklärung 2020 das Auszahlungskonto (D. mit