1. Das Inkassobüro Q. hat am 10. August 2020 verfügt, A. habe zur Deckung des Verlustscheins infolge Pfändung vom 17. Dezember 2015 (Kantonsund Gemeindesteuern 2005 – 2007) total CHF 19'608.80 zuzüglich Kosten sicherzustellen. 2. Die Verfügung vom 10. August 2020 hat A. mit rechtzeitigem Rekurs vom 20. August 2020 (Postaufgabe gleichentags) an das Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern, weitergezogen. Er stellte den folgenden Antrag: "Die Sicherstellungsverfügung ist sofort aufzuheben und das Konto ist wieder freizuschalten." 3. Mit Urteil vom 23. September 2021 (3-RV.2020.123) entschied das Spezialverwaltungsgericht wie folgt: