5.2. Bei der Einkommenssteuer ist der Mietwert von Liegenschaften oder Liegenschaftsteilen steuerbar, soweit sie der steuerpflichtigen Person auf Grund von Eigentum oder eines unentgeltlichen Nutzungsrechts für den Eigengebrauch zur Verfügung stehen (§ 30 Abs. 1 lit. b StG; Art. 7 Abs. 1 StHG). 5.3. 5.3.1. Zusammengefasst beantragte der Rekurrent mit Schreiben vom 13. Juli 2021 beim Kantonalen Steueramt, dass der Eigenmietwert seiner Liegenschaft an der T-Strasse 5 in Q._____ zu streichen bzw. zu reduzieren sei, weil er diese seit dem Brand am tt.mm.2015 nur eingeschränkt nutzen könne.