6. A._____ hat eine Replik erstattet. Mit Eingabe vom 19. Oktober 2022 reichte er eine ärztliche Bescheinigung vom 19. August 2022 ein und stellte folgenden Antrag: "- Es sei, das Arztzeugnis, als Beweis zuzulassen und meine steuerlichen Behindertenabzüge, in vollem Umfang zuzulassen, rückwirkend bis Steuerjahr 2018" -4- Das Gericht zieht in Erwägung: 1. Der vorliegende Rekurs betrifft die Kantons- und Gemeindesteuern 2019. Massgebend für die Beurteilung ist das Steuergesetz vom 15. Dezember 1998 (StG).