- Es sei, die Eigenmietwerte, wie im Dezember 2016 vereinbart, auf Fr. 1.- zu reduzieren - Es sei, die Eigenmietwerte, ab 22.08.2017, auf 50% zu reduzieren, bis zur letzten Schatzung - Es sei, alle Behindertenabzüge am Arbeitsweg zu akzeptieren, wäre diskriminierend" -3- Auf die Begründung wird, soweit für die Entscheidung erforderlich, in den Erwägungen eingegangen. 5. Die Steuerkommission Q._____ und das Kantonale Steueramt beantragen die Abweisung des Rekurses.