1. Mit Verfügung vom 22. Februar 2022 wurde A._____ von der Steuerkommission Q._____ für das Jahr 2019 zu einem steuerbaren Einkommen von CHF 39'800.00 veranlagt. Der Veranlagung liegen diverse Abweichungen von der Selbstdeklaration zugrunde. 2. Gegen die Verfügung vom 22. Februar 2022 erhob A._____ mit Schreiben vom 19. März 2022 Einsprache und beantragte sinngemäss, - dass ein Behindertenabzug von CHF 10'740.00 zuzulassen sei; - dass Unterhaltsbeiträge von CHF 13'601.00 zum Abzug zuzulassen seien; - dass die Schäden an seinem Haus steuermindernd zu berücksichtigen seien.