5.4 Dieser Ansicht kann nicht gefolgt werden. Aufgrund der öffentlich einsehbaren Luftbildaufnahmen (in den Akten zum Vergleich 2014 und 2017) ist die Rasenfläche durchaus erkennbar. Und entgegen der Begehung vor Ort (im Jahre 2022) sind dort die tatsächlichen Verhältnisse der damaligen Jahre ersichtlich. Auch vor Ort ist nicht mehr erkennbar, wie das Gelände vor den baulichen Massnahmen ausgesehen hatte, weshalb die Steuerkommission die Begehung vor Ort ablehnt. Sie ist in der Lage, sich aufgrund der vorhandenen Unterlagen eine qualifizierte Meinung zu bilden. -6-