Zudem ist aufgrund der Fotodokumentation die Situation 2018 umfassend aufgezeigt und durch die Pflichtigen nachträglich ergänzt worden. Welche zwingend erforderlichen Erkenntnisse sich aus einer wiederholten Begehung vor Ort ergeben sollen ist weder erkennbar, noch wird dies durch die Pflichtigen substantiiert dargelegt. In ihrer Zuschrift vom 30. Oktober 2021 erwähnen sie lediglich, dass die betreffende Rasenfläche aus den vorhandenen Fotos nicht ersichtlich und der tatsächliche Zustand nur vor Ort erkennbar ist.