"5.3 Vorliegend war am 5. November 2018 – vor Erlass der Verfügung – mit dem Schätzungsfachmann der KSTA GS bereits jemand vor Ort und hat seine fachmännische Meinung dokumentiert. Inwiefern sich der Steuerkommission, die aus baulichen Laien zusammengesetzt ist, bei einem neuerlichen Augenschein etwas anderes zeigen soll, erschliesst sich der Steuerkommission nicht. Zudem ist aufgrund der Fotodokumentation die Situation 2018 umfassend aufgezeigt und durch die Pflichtigen nachträglich ergänzt worden.