"Die Steuerkommission hat diesen Fall zu beurteilen. Dazu nimmt sie die Aussagen der 'sogenannt' objektiv fachkundigen und neutralen kant. Steueramtes und die des Steuerpflichtigen zur Kenntnis und beurteilt die Situation selbständig. Es liegt durchaus im Ermessen der Steuerkommission, offensichtliche Fehler oder Fehleinschätzungen der Fachexperten zu korrigieren. Dabei sollten emotionale Ausführungen für die Entscheidfindung keine Rolle spielen. Einzig und allein Tatsachen zählen. Dazu beantrage ich Begehung vor Ort. Beweis: Parteibefragung" -5-