5. Den Einspracheentscheid vom 7. Juni 2022 (Zustellung am 13. Juni 2022) haben A._____ und B._____ mit rechtzeitigem Rekurs vom 12. Juli 2022 (Postaufgabe gleichentags) an das Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern, weitergezogen. Sie stellen das folgende Rechtsbegehren: "1. In Gutheissung des Rekurses sei der Einsprache-Entscheid der Steuerkommission der Gemeinde Q._____ vom 7. Juni 2022 aufzuheben und die Einsprache vom 21. März 2020 (recte 20. Mai 2020) gutzuheissen, unter Kosten und Entschädigungsfolge." Auf die Begründung wird, soweit für die Entscheidung erforderlich, in den Erwägungen eingegangen. -3-