5.5. Nach einer Vorprüfung der Einsprache schlug das Gemeindesteueramt Q._____ den Rekurrenten mit Schreiben vom 30. März 2022 folgendes Vorgehen vor: "∙ Einkommen Ehefrau Auf die Aufrechnung von CHF 20'000 wird verzichtet. ∙ Selbständige Erwerbstätigkeit Aufgrund der eingereichten Unterlagen ist nicht nachgewiesen, dass die in diesem Punkt nach Ermessen vorgenommene Steuerveranlagung 2019 nicht korrekt vorgenommen wurde. Es wird an der Besteuerung gemäss Ermessensveranlagung festgehalten. ∙ Darlehenszinsen Die Zinsen für die Darlehensschuld gegenüber E._____ können nachgetragen werden.